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   OLG Karlsruhe, 28.11.1986 - 18 WF 138/86   

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https://dejure.org/1986,19869
OLG Karlsruhe, 28.11.1986 - 18 WF 138/86 (https://dejure.org/1986,19869)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.11.1986 - 18 WF 138/86 (https://dejure.org/1986,19869)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. November 1986 - 18 WF 138/86 (https://dejure.org/1986,19869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO § 127
    Prozeßkostenhilfe; Ablehnung nach Abschluß der ersten Instanz; Zulässigkeit der Beschwerde gegen diese Entscheidung nur bis zum Abschluß der Rechtsmittelinstanz.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 240
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • GemSOGB, 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83

    Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.1986 - 18 WF 138/86
    Dieses Urteil wurde zwar im Hinblick auf die Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGHZ 88, 353 = FamRZ 1984, 975) für vorläufig vollstreckbar erklärt.
  • OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 17 UF 211/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.1986 - 18 WF 138/86
    Soweit das Oberlandesgericht Stuttgart (FamRZ 1986, 1125 f) der Auffassung ist, innerhalb dieses Zeitraumes könne noch ein Antrag auf Erweiterung der Prozeßkostenhilfe gestellt werden, gibt dies dem Senat keine Veranlassung, eine erst innerhalb dieser Zeitspanne eingelegte Prozeßkostenhilfebeschwerde für zulässig zu erachten; maßgebend ist vielmehr, daß der Rechtsstreit durch das Berufungsurteil endgültig abgeschlossen ist, und nicht mehr mit einer zulässigen Revision angefochten werden kann.
  • OLG Celle, 24.01.1985 - 2 W 7/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.1986 - 18 WF 138/86
    Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (MDR 1985, 591) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • VGH Hessen, 09.12.1987 - 12 TP 2973/87

    Einlegung der Prozeßkostenhilfebeschwerde nach Rechtskraft der Hauptsache

    Jedoch werden in der Regel die vorgenannten Fälle auch dann erfaßt und einer interessegerechten Lösung zugeführt werden, wenn eine Ausnahme von der grundsätzlichen Unzulässigkeit einer nach Rechtskraft der Hauptsache erhabenen Prozeßkostenhilfebeschwerde immer dann gemacht wird, wenn dem Beschwerdeführer eine vorherige Einlegung der Beschwerde nicht möglich oder nicht zumutbar war (OLG Bamberg, B. v. 03.01.1985, FamRZ 1985, 1141; OLG Hamm, B. v. 02.04.1985, MDR 1985, 592; OLG Karlsruhe, B. v. 28.11.1986, MDR 1987, 240; Zöller-Schneider, ZPO, 14. Aufl. 1984, § 127, RdNr. 27; vgl. auch Baumbach-Hartmann, ZPO, 46. Aufl. 1988, § 127, Anm. 8 b).
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